ARTIKEL 1
Der Verkauf wird rechtskräftig und definitiv durch die Unterschrift des Bestellscheins. Der Käufer ist verpflichtet, eine Mindestanzahlung in Höhe von 20% des Kaufpreises zu leisten, außer im Falle anderslautender Bestimmungen auf dem Bestellschein.
ARTIKEL 2
In jedem Falle muss der Restpreis spätestens am Lieferdatum in bar gezahlt werden. Neben den anderen Rechten des Verkäufers, hat dieser das Recht im Falle des Zahlungsrückstandes und nach Inverzugsetzung von 15 Tagen, einen Zinssatz in Höhe von 15% jährlich ab Fälligkeitsdatum bis zur kompletten Zahlung zu verlangen.
ARTIKEL 3: Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Bei Nichteinhaltung der in diesem Vertrag oder später getroffenen Zahlungsvereinbarung verpflichtet sich der Käufer, auf seine Kosten die gekauften Gegenstände dem Verkäufer ohne richterliche Verfügung herauszugeben. Die Waren sind vorsichtig zu behandeln und gegen Feuer- und Wasserschäden zu versichern. In Schadenfällen entstehende Versicherungsansprüche sind dem Verkäufer abzutreten. Der Käufer hat der Lieferfirma Wohnungswechsel, Wechsel des Standortes des Kaufgegenstandes oder von Teilen derselben innerhalb von 8 Tagen mitzuteilen.
ARTIKEL 4: Lieferfristen
Die Lieferfristen sind ohne Gewähr. Eine eventuelle Verstreichung dieser Frist zieht nicht die Annullierung nach sich und gibt kein Anrecht auf Schadensersatz.
ARTIKEL 5: Lieferung
Im Falle einer vereinbarten Frei-Haus-Lieferung aber auch im Falle der Vereinbarung eine Kostenübernahme durch den Kunden für die Lieferung, haftet der Käufer dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder die Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist. Gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeiten durch Eingänge und Treppenhäuser. Als Frei-Haus-Lieferung gilt ein Transport bis zum 2. Stockwerk eines Hauses einschließlich. Bei Lieferung in höhere Stockwerke gilt ein angemessener Zuschlag auch dann als vereinbart, soweit keine Aufzugsbenutzung möglich ist und der Kunde nicht zuvor ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Anlieferung in höhere Stockwerke hingewiesen hat. Bei Anlieferung auf obere Stockwerke besteht grundsätzlich keine Haftung (Beschädigung des Treppengeländes, usw.). Ist die Lieferung wegen zu enger Treppen oder Türen nicht möglich, gehen die Kosten zu Lasten des Käufers. Teillieferungen sind zulässig und werden von dem Käufer akzeptiert. Bei Unmöglichkeit der Lieferung einzelner Gegenstände bleiben die Bestimmungen dieses Vertrages für die übrigen, gekauften Teile voll erhalten, insbesondere auch die Abnahme- und Zahlungsverpflichtung des Kunden. Hat die Verkäuferin hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken gegen die Eignung der Wände, so hat sie diese dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Die Montage erfolgt sodann ausschließlich auf Gefahr des Käufers. Die Mitarbeiter der Verkäuferin sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung und Montage der Ware hinausgehen. Die Verkäuferin haftet hinsichtlich der Montage für unmittelbare und für Folgeschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Montagepersonals. Grundsätzlich sind in der Bestellung keine Wandmontage der Möbel, Anschluss oder Aufhängung von Lampen sowie Anbringung oder Aufhängung von Sonnensegeln oder Sonnenschirmen enthalten.
Der Käufer verpflichtet sich, am Tage der Lieferung anwesend zu sein, oder einen Bevollmächtigten mit der Abnahme und Zahlung zu beauftragen, sowie die gekaufte Ware bei Anlieferung auf Mängel zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Wenn der Kunde die Rechnung über den korrekten Erhalt der Ware unterzeichnet hat, kann er nachher keine Beschädigungen mehr geltend machen, die schon bei Lieferung der Ware klar zu erkennen gewesen wären. Funktionsmängel, die von Anfang an bei normalem Gebrauch zu erkennen sind, müssen innerhalb von einer Woche nach der Lieferung beanstandet werden, ansonsten kann die Beanstandung nicht berücksichtigt werden. Wenn das Möbel / die Ware vom Kunden nicht benutzt wurde in dieser Zeit, liegt das nicht in der Verantwortung von Villa Romana.
ARTIKEL 6: Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung, den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Im Falle des Verzuges geht diese Gefahr mit Verzugseintritt auf den Käufer über. Im Falle des Verzuges und insbesondere der nicht ordnungsgemäßen Abnahme der Ware durch den Käufer, verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung eines Lagergeldes in Höhe von 2% des Kaufpreises pro Monat. Der Verkäuferin bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden für die Einlagerung nachzuweisen und geltend zu machen.
ARTIKEL 7: Pflege
Der Käufer bestätigt, dass er alle notwendigen Informationen bezüglich der erworbenen Ware, und insbesondere über deren Nutzung und Pflege, erhalten hat. Die Verkäuferin haftet nicht im Falle von Schäden, die auftreten infolge der anormalen Nutzung der Ware oder der anormalen Pflege der Möbel durch den Käufer und insbesondere durch den Gebrauch von Pflegeprodukten, die durch die Verkäuferin nicht hierzu ausdrücklich empfohlen worden sind.
ARTIKEL 8: Offensichtliche Mängel
Sollte der Ankäufer bei Lieferung der Ware offensichtliche Mängel und Unfertigkeiten an der gelieferten Ware feststellen, so muss er dies unmittelbar geltend machen. In jedem Fall hat der Verkäufer das Recht, zu reparieren, bzw. reparieren zu lassen. Unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen sind die Modelle, die im Rahmen eines Ausverkaufs oder einer Liquidation verkauft werden nur gegen versteckte Mängel garantiert, gemäß Artikel 1649 bis 1651 des Zivilgesetzbuches. Garantie auf Ausstellungsstücke nur für 1 Jahr außer bei anderer Vereinbarung.
ARTIKEL 9: Zweijahresgarantie
Der Verkäufer verpflichtet sich dem Kunden gegenüber eine vertrags- bzw. bestellungsgemäße
Ware zu liefern. Vertragsmäßigkeit besteht, wenn die Waren:
· mit der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung übereinstimmen und gegebenenfalls der
Probe oder dem Muster entsprechen, die dem Verbraucher vor dem Kauf vorgelegt wurden,
· sich für den Zweck eignen, der vom Verbraucher angestrebt wird und dem Käufer zur
Kenntnis gebracht wurde,
· sich für den Zweck eignen, für den Güter gleicher Art gewöhnlich gebraucht werden,
· die Qualität und Leistungen aufweisen, die bei Güter gleicher Art üblich sind und vom Verbraucher vernünftigerweise zu erwarten sind. Es liegt keine Vertragswidrigkeit vor, wenn der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Kenntnis der Vertragswidrigkeit hatte, vernünftigerweise nicht in Unkenntnis davon sein konnte, oder wenn die Vertragswidrigkeit auf Verschulden des Verbrauchers zurückzuführen ist. Die oben angeführte Garantie wird zwei Jahre ab Lieferung der Ware gewährt. Vertragswidrigkeiten sind innerhalb von 8 Tagen beim Sozialsitz des Verkäufers zu melden.
ARTIKEL 10: Garantieausnahmen
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster und Modell verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss schriftlich eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Handels- und warentypische Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten und sind durch den Käufer zugestanden. Gleiches gilt für kleine Abweichungen bei Form und Maß und Farbe. Bei Arbeiten nach Holzproben sowie bei Ergänzungsstücken wird keine Gewähr für gleiche Tönung und Holzstruktur übernommen. Übernommene Holzbezeichnungen beziehen sich auf die wesentlichen Fläche der Front oder Tischplatten oder anderer, das Wesen des Möbelstücks ausmachenden Teile. Die Mitverwendung anderer, geeigneter Holzarten oder von Kunststoffen ist zulässig und wird vom Käufer zugestanden. Ebenso bleiben handelsübliche oder materialtypische Abweichungen bei Textilien, Kunststoff, Lack, Leder und Marmoroberflächen vorbehalten. Bei Ergänzungsstücken ist eine Abweichung als unvermeidlich zugestanden. Bei Holz-, Stoff- und Lederprodukten werden die sich aus diesem Material ergebenden, besonderen Probleme seitens des Käufers als vertragsgerecht akzeptiert, wie z. Bp. durch
Trockenheit und Feuchtigkeit entstehende Holzrisse, Spiegelungen, Verwirbelungen, etc… . Bei Leder sind leichte Farbunterschiede und Unebenheiten, z. B. Insektenstiche, in Kauf zu nehmen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder gar unsachgemäße Behandlung entstehen. In jedem Fall hat der Verkäufer das Recht selber zu reparieren oder nachbessern zu lassen. Für die unsererseits verkauften Aromatherapieartikel (ätherische Öle, Sauna und Massageöle, Beduftungsprodukte) wird keine Garantie bei Fehlgebrauch und Allergiereizungen übernommen. Saunas/Whirlpools werden frei Haus geliefert, jedoch ohne Montage. Für die Montage und den Anschluss hat der Kunde selber, mittels eines einregistrierten Elektrikers Sorge zu tragen. Für Montage und Wartung der Geräte trägt der Verkäufer keine Verantwortung.
ARTIKEL 11: Annullierung seitens des Käufers
Da die Möbel auf Bestellung hergestellt werden, hat der Verkäufer bei einem Vertragsbruch durch den Käufer (formelle Annullierung, Nichtzahlung der Anzahlung, Nichtzahlung des Restbetrages bei Fälligkeit, Annahmeverweigerung bei Lieferung…), das Recht, entweder die Erfüllung des Vertrages durch alle Rechtsmittel zu erwirken, oder eine Auflösung anzunehmen. In letzterem Fall schuldet der Käufer dem Verkäufer eine unwiderrufliche pauschale Vertragsbruchsentschädigung von 30% des Gesamtpreises der Bestellung unter Abzug der Anzahlung. Wenn ein Auftrag unterzeichnet wurde, ist dieser für den Käufer verpflichtend, selbst wenn er die Anzahlung anschließend nicht geleistet hat. Annullierungen für Ware, die speziell für den Kunden gefertigt oder bestellt wurde, kann Villa Romana nicht anerkennen.
ARTIKEL 12: Annullierung seitens des Verkäufers
Im Falle der Annullierung des Vertrages oder Nichterfüllung seitens des Verkäufers, kann der Käufer die Anzahlung zurückfordern und gegebenenfalls eine pauschale und unwiderrufliche Entschädigung zu 30% des Gesamtpreises der Bestellung verlangen, es sei denn er kann einen höheren Schaden nachweisen. Dieser Anspruch entfällt lediglich in Fällen absoluter höherer Gewalt.
ARTIKEL 13: Strafklausel
Im Falle der Nichtzahlung nach Inverzugsetzung und im Falle der gerichtlichen Eintreibung nach Inverzugsetzung von 15 Tagen kann der Verkäufer eine 15%ige Entschädigung verlangen, wenn der Käufer den Preis der Bestellung zahlt nach gerichtlicher Vorladung. Diese Entschädigung kann jedoch nicht mit der Entschädigung vorgesehen in Artikel 10 kumuliert werden im Falle der definitiven Vertragsauflösung durch den Käufer.
ARTIKEL 14
Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Eupen zuständig.
ARTIKEL 15: Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so behalten die anderen Vertragsklauseln trotzdem ihrer Gültigkeit. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt sodann die gesetzliche Regelung gemäß belgischem Zivilgesetz in Kraft.
Stand: Januar 2021